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Der deutsche Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe (Bild) hat entschieden, dass der dauerhafte Euro-Stabilitätsmechanismus ESM der deutschen Verfassung entspricht.
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Das Interesse an dieser Entscheidung war enorm. Nicht ohne Grund, denn der Gerichtsbeschluss war maßgeblich dafür entscheidend, ob der ESM wie geplant in Kraft treten kann oder nicht
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Vor der Entscheidung gingen laute Proteste durch Deutschland. Befürchtet wurde, dass Europas Wirtschaftsmotor durch die Beitragszahlungen in den ESM ins Stottern geraten könnte.
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Der CSU-Politiker Peter Gauweiler (rechts, im Bild mit Gregor Gysi von den Linken) versuchte, die Gerichtsentscheidung und damit den ESM per Eilantrag zu verhindern - vergeblich.
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Bundesverfassungsgerichtshof-Präsident Andreas Voßkuhle gab bekannt, dass der ESM der deutschen Verfassung entspricht und gab so den Weg für den deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck frei, den Vertrag zu unterschreiben.
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