31.01.2013, 17:57  von Thomas Pressberger

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack

Bild: WB/Foltin

Leitartikel. Trotz Reparaturbedarf beim Kartellgesetz ­besteht Hoffnung

Die Hausdurchsuchung der Bundeswettbewerbsbehörde beim Lebensmitteleinzelhändler Spar ruft die hektischen Ermittlungen beim Konkurrenten Rewe im vergangenen Jahr wieder in Erinnerung. Damals, Ende Februar und Anfang März, haben Mitarbeiter der Behörde die Unternehmenszentrale in Wiener Neudorf durchsucht. Rewe warf der Behörde mediale Vorverurteilung und Rufschädigung vor, die Wettbewerbshüter beklagten das „aggressive Verhalten" der Rewe-Mitarbeiter während der Hausdurchsuchungen.

Die Öffentlichkeit wartet bis heute vergebens auf ein Ermittlungsergebnis. Laut Kreisen hat man sich einvernehmlich geeinigt, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Offiziell ist aber noch nicht klar, wie das Verfahren weitergehen soll. Das bringt wiederum die Diskussion um die Novelle des Kartellrechts aufs Tapet.

Dass der Bundeswettbewerbsbehörde mehr Schlagkraft nicht schaden kann und auch mehr Transparenz den Ermittlungen und deren Abschluss nicht abträglich sind, steht außer Frage. Doch darf das Pendel nicht zu weit in eine Richtung ausschlagen.

Verschärfte Regeln

Ab 1. März dieses Jahres gelten verschärfte Regeln, die vor allem bei Unternehmern einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen haben. Der Umstand, dass die Kartellhüter künftig auch Mitarbeiter im größeren Umfang zum Untersuchungsgegenstand befragen dürfen, bedeutet mehr Schulung und Information und damit mehr Aufwand für die Unternehmen.

Dass auch Dokumente, die nicht Gegenstand der Untersuchung sind, von der Behörde mitgenommen werden dürfen, und nicht wie vorher dafür die Zustimmung des Kartellgerichts notwendig ist, wird bei dem einen oder anderen Manager für schlaflose Nächte sorgen. Weiters gibt es keine Bagatellausnahmen mehr, wodurch man bei kleinen Vergehen bereits die volle Strafe ausfasst; auch sind kleinere Unternehmen weniger geschützt als vorher.

Bitterer Nachgeschmack

Trotz Reparaturbedarf des Gesetzes besteht Hoffnung, dass Kartellverfahren in Zukunft effizienter ablaufen und dass Ermittlungen nicht etwa versanden oder zumindest diesen Eindruck erwecken. Ob, wann und wie es im Fall Rewe weitergeht, steht nach derzeitiger Informationslage in den Sternen. Und das hinterlässt letztlich auch beim Konsumenten einen bitteren Nachgeschmack.

 

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