07.02.2013, 21:25  von Manfred Biegler

Im Jahr 2015 kommt ein politischer Betriebsunfall auf uns zu

Bild: Foltin

Gastkommentar. Unter dem Deckmantel einer „Resozialisierung" sollen generell Vermögensdelikte statt mit Haft mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden.

Im Jahr 2015 will Justizministerin Beatrix Karl dem Strafgesetzbuch eine Generalüberholung „schenken". Dabei soll ein Reformthema schon feststehen: Die oft kritisierte fehlende Verhältnismäßigkeit zwischen Strafandrohung bei Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben. Soweit thematisch nachvollziehbar.

Ein, demokratischen Verfahrenslösungen zugeneigter, Staatsbürger nicht einzusehen vermag nicht einzusehen, dass Vergewaltiger mit Fußfessel und vernachlässigbaren Haftstrafen von nicht einmal zwei Jahren davon kommen. Auch erscheint eine diesbezüglich abschreckendere Ausgestaltung der Strafandrohung mehr als nur angebracht, wenn Vermögensschäden durch gewerb­smäßigen Betrug, Untreue oder Bildung krimineller Organisationen zu verhandeln sind. Denn diese vernichten oft die Pensionsvorsorge, vielfach auch die Existenz von Anlegern (und Arbeitnehmern) und setzen damit nicht selten die Voraussetzung für eine Bedrohung des eigenen Lebens.

Der nicht unbeträchtliche volkswirtschaftliche Schaden ist vor allem bei Wirtschafts- und Korruptionsdelikten noch gar nicht berücksichtigt.

Zwei-Klassen-Justiz.

Doch weit gefehlt. Unter dem Deckmantel einer „Resozialisierung" sollen generell Vermögensdelikte statt mit einer Haft mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert und in Form von Geldbußen gelöst werden. Abgesehen vom Vorwurf einer zweifelsfreien „Zwei-Klassen-Justiz" wird damit einer (Fehl)-Entwicklung Vorschub geleistet, die ohne weiteres mit einer demokratisch legitimierten Freizeichnungsklausel für organisierten Betrug vergleichbar wird.

Man stelle sich folgenden Fall vor: Die Initiatoren der verschiedenen Finanzskandale wie AMIS, A-TEC, AvW, AWD, Bawag, Buwog, Constantia Privatbank, Hypo-Alpe Adria, Immofinanz, Immoeast, Bank Medici, Meinl Bank, Meinl European Land, MIP, MAI , Globe Invest, Imperial, Libro, Primeo, Telekom, Y-Line, Zeta Bank und so weiter würden allesamt (bloß) mit einer Geldstrafe oder Diversion (Tatausgleich) belegt.

Diese angedachte - durchaus frivole - Neigung zur Ausweitung der Komfortzone für wirtschaftskriminelle Straftäter käme de facto einem politischen Betriebsunfall gleich.

Die Nutznießer eines selbst initiierten Anlegerbetrugsmodells dürften sohin die den Anlegern entzogenen - aber nur gelegentlich nachweisbaren - Finanzmittel wie ungerechtfertigte Gebühren, Anteilstransaktionen, Umgründungen, Scheinverrechnungen und so weiter als Einsatz für Geldbußen verwenden.

Monetär kalkulierbar

Damit lässt sich das Geschäftsmodell in kalkulierbarer Weise für die Initiatoren schließen. Wirtschaftsbetrug wird damit zu einem monetär kalkulierbaren und budgetierbaren Bestandteil hinkünftiger Veranlagungsmodelle.

Für zivilrechtliche Verfahren wird darüber hinaus zulasten strafrechtlicher Sanktionierung der Haftungsfonds geschmälert. Auf diese Weise konditioniert das Justizsystem die ihm Unterworfenen zielgenau auf Betrug und Täuschung, anstatt durch gesellschaftliche Ächtung - wozu eindeutig langjährige Haftstrafen für „White Collar"-Kriminalität zählt - eine anderslautende Richtung vorzugeben.

* Der Autor ist Partner der 7TC Wirtschafts­prüfung- und Steuerberatungsgesellschaft

 

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Kommentare

2 Kommentare

Verbleibende Zeichen: 1500

Stenzl meint

verfasst am 20:59 08.02.2013

Stenzl meint

Leserbrief:

Sehr geehrter Herr Biegler,

wie recht Sie doch haben! Haben sich doch schon bisher Wirtschaftsverbrechen besonders gut „gerechnet“, da die Entdeckungswahrscheinlichkeit gering war und ist.

Daß die hochgelahrte Frau Prof. Karl ihre eigene Clientèle in der ÖVP bedienen will, nehme ich doch nicht an – das wäre über alle Maßen politisch unklug.

Welch´ Teufel mag sie wohl geritten haben, daß sie auf solch abstrusen Gedanken kommt?

Wirtschaftsverbrechen wie Schwarzfahren? Wenn´s mi´ derwischen, zohl´ i´ hoit? „Resozialisierung“ des Straftäters durch Verprassen der Beute im Luxushotel?

Danke dafür, daß Sie (und das Wirtschaftsblatt) mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht haben. Ich werde die Diskussion weiter aufmerksam verfolgen!

Mit freundlichen Grüßen

verfasst am 17:33 08.02.2013

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