05.12.2012, 18:33  von Isabell Widek

Verraten Sie Ihr Unternehmen besser erst 2013

Bild: Peroutka

Leitartikel. Denn erst im kommenden Jahr werden Whistleblower vom Gesetz geschützt - vielleicht.

Jeder liest gerne Korruptionsgeschichten. ­Gaukeln sie uns doch vor, dass Missstände nicht nur aufgedeckt, sondern im besten Fall sogar geahndet werden. Und die Fälle werden auch immer mehr, die Zeitungen quellen nahezu über mit den Skandalen bei Hypo Alpe Adria, Telekom und vielen anderen.

Es gäbe sie allerdings allesamt nicht, hätte sich nicht in vielen Fällen irgendjemand dazu durchgerungen, eine ihm bekannte Kalamität aufzuzeigen. In manchen Causen machen diese Whistleblower oder „Deep Throats" dies zwar nicht ganz so uneigennützig, wie es oft scheint - manchmal sogar nur, um ihre eigene Haut zu retten (Stichwort Kronzeugenregelung) - ein Dienst an der Öffentlichkeit ist es aber allemal.

Leider aber auch ein Dienst, der nur allzu oft in Arbeitslosigkeit mündet. Laut Korruptionsexpertin Karin Mair von Transparency International ist nämlich in nahezu allen Fällen davon auszugehen, dass Hinweisgeber genau deshalb ihre Beschäftigung verlieren und sehr lange keine neue zu finden.

Diese Gefahr geht aber auch nicht so schnell vorüber. So sollten Unternehmen zwar allein schon aus Compliance-Gründen eine rund um die Uhr erreichbare anonymisierte Hotline für die Meldung von Missständen einrichten - und viele würden das auch gerne tun - die Datenschutzkommission bewilligt derzeit aber keine solchen Registrierungen.

So traurig es ist, Whistleblowing rentiert sich zurzeit nicht nur ganz und gar nicht, sondern ist zudem ordentlich gefährlich für den Hinweisgeber. Eine gesetzliche Regelung, die eine solche Vorgehensweise absichern würde, kommt nämlich erst frühestens im kommenden Jahr.

Der beste Rat, den man einem ehrlichen Menschen, der einen Missstand in seinem Unternehmen entdeckt und aufdecken will, geben kann, ist daher: Warten Sie besser bis 2013, bevor Sie Ihr Unternehmen verraten.

Doch selbst in diesem Fall gibt es weitere Einschränkungen. Ist der Whistleblower doch darauf angewiesen, dass der Compliance Officer, dem er sein Herz ausschüttet und dem er Unterlagen übergibt, seinen Job genauso ernst nimmt. Sprich: die Mitteilung nicht bloß in der Schublade verschwinden lässt, sondern tatsächlich Maßnahmen ergreift. Wir hoffen also wieder einmal auf das Gute im Menschen und darauf, dass wir nicht wieder enttäuscht werden. Bis dahin heißt es: Whistleblower, bitte warten.

 

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