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07.12.2012, 09:20 von Andre Exner
Welches Unternehmen lässt sich schon gerne in die Karten blicken? Wenn der Mitbewerb heute schon weiß, welches Produkt Apple morgen auf den Markt bringt oder wo die Immofinanz übermorgen ein Bürohaus hinstellt, kann er seine Geschäftspolitik entsprechend anpassen und von diesem Informationsvorsprung profitieren.
Transparenz ist jedoch nicht mit dem Preisgeben von Geschäftsgeheimnissen gleichzusetzen. Es ist doch verständlich, wenn ein Anleger mehr wissen will als "Fakten, Fakten, Fakten", wie Umsatz, Gewinn, Verschuldung oder KGV. Wie ein Unternehmen zum Thema Menschenrechte steht, ob es seine Produkte in Sweatshops in Asien fertigt, ob es seinen Abfall auf Deponien in Osteuropa lagert, oder ob es sein mittleres Management ausbeutet, während der CEO nur für Auftritte auf Road-Shows zu haben ist: All dies sind mehr als bloß interessante, aber letztendlich nicht kursrelevante Informationshäppchen. Denn jeder Investor muss seine Geldanlage mit seinem Gewissen vereinbaren können. Noch sind wir weit davon entfernt, Unternehmen nicht nur anhand der vorhin genannten Kennzahlen zu vergleichen, sondern auch ihre soziale Verantwortung, ihre Offenheit gegenüber Anlegern und ihre Anstrengungen in Sachen Umweltschutz eingehend zu prüfen. Doch in dem Maße, wie grenzübergreifende Studien über solche "Soft Facts" an Bedeutung gewinnen, steigt auch das Bewusstsein bei den Privatinvestoren.
Standardisierung
Nach der Vergleichbarkeit kommt die Standardisierung. Eines Tages könnte das in ein "Offenheits-Ratingsystem" für Aktien ähnlich dem bei Haushaltsgeräten münden. Dann könnte der Investor entscheiden, ob er auf ein Unternehmen mit dem Rating "A+" oder "D" setzt und Investmentfonds könnten gar per Gesetz verpflichtet werden, keine "G"-Konzerne ins Depot zu nehmen.
Dass Offenheit und Performance Hand in Hand gehen, zeigen Börseindizes im Ausland. In Österreich war das bisher nicht der Fall -aber die Zeiten des gnadenlosen "Turbo-Kapitalismus" sind auch hierzulande vorbei.
(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2012-12-07)
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