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07.02.2013, 17:25 von Oliver Jaindl
Jahr sechs im Fall Meinl: Noch immer gibt es keine Anklage, die Zivilverfahren sind großteils erledigt, und noch immer streitet man sich wegen Gutachtern. Kürzlich gab es Aufregung um Gutachter Martin Geyer, da man auf meinlsche „Strategiepapiere" gestoßen war, worin stand, wie man Geyer diskreditieren sollte. Dass die Geheimdienst-Nummer mit einem Auftragsgutachten, das Geyer mit Plagiatsvorwürfen „anpatzte", in die Hose gegangen war, hat das WirtschaftsBlatt schon kurz vor Weihnachten enthüllt, als die Justiz Geyer rehabilitierte und das Gutachten in der Luft zerrissen wurde.
Bei all den Details geschieht es aber rasch, dass der Überblick verloren wird. Zunächst zum Strafverfahren: Zu beobachten ist, dass man sich bei der Meinl Bank früher vieler Gutachter bediente, die diese oder jene heikle Frage ausarbeiteten.
Das könnte eine große Hürde für den Staatsanwalt werden, weil er nachweisen muss, dass die Verdächtigen die Verwirklichung von Straftaten zumindest „ernstlich für möglich" hielten und sich „damit abgefunden" haben. Das nennt sich dann bedingter Vorsatz oder eleganter auf Latein „dolus eventualis". Manche Delikte setzen sogar wissentliches Handeln voraus (z.B. Untreue). Doch wenn ein Experte gesagt hat, dass alles okay ist, hat man dann vorsätzlich gehandelt?
Der Staatsanwalt wird hoffentlich nicht versuchen, den komplexen Sachverhalt Meinl mit einer Anklage zu stemmen - der Fall Petrikovics und das Vorgehen des Staatsanwalts Volkert Sackmann könnte ein Vorbild sein. Die Methode Sackmann: Einen Teilfaktenkreis herauspicken, anklagen und sehen, wie das Gericht selbigen würdigt. Das Urteil hätte eine Signalwirkung für folgende Anklagen bzw. Ermittlungseinstellungen.
Das Strafverfahren hat aber auch zivilrechtlich Relevanz: Viele nicht verfolgte Anlegeransprüche sind bereits (prima facie) verjährt. Damit Anleger die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren geltend machen können, müsste es entweder zu einer Verurteilung wegen eines Delikts (Strafdrohung: mehr als ein Jahr) kommen. Oder es erweist sich, dass die Bank (zivilrechtlich) arglistig agiert hat. Hier läuft noch ein Verfahren.
Dennoch fragt sich am Ende: Wie groß wäre das Problem im Fall des Falles für die Bank wirklich? Angesichts Tausender bereits verglichener Anlegeransprüche könnte es sogar überschaubar bleiben.
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23.05.2013, 20:35
23.05.2013, 18:00
23.05.2013, 09:57
Beobachtet. Aber nur, wenn man sich in der Materie wirklich auskennt.
Leitartikel. Gerade in Zeiten der Krise bleiben Familienbetriebe ein Garant.
Beobachtet. Die Bonität eines Unternehmens hängt in der Praxis nicht nur vom Stammkapital ab, sondern vor allem von einem guten Businesskonzept und gutem Management.
Leitartikel. Wer Großes leistet, muss auch entsprechend bezahlt werden. Nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern aus Eigeninteresse.
Zur Sache. So lange die EU ein minimales Gemeinschaftsbudget hat, so lange werden nationale Regierungen Politiker aufs Abstellgleis nach Europa schicken.

Kommentare
1 Kommentare
Gast: Marcelus meint
verfasst am 11:09 08.02.2013