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10.09.2012, 09:30 von Wolfgang Tucek
Brüssel. Am Mittwoch nimmt der neue Eurorettungsschirm ESM aller Vorraussicht nach seine letzte Hürde. Dann soll der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) in Karlsruhe entscheiden, ob er mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. In Brüssel und Berlin wird erwartet, dass der ESM durchgeht und Deutschland ihn als letztes Euroland ratifiziert. In Betrieb gehen könne er dann im Oktober, erklärte Klaus Regling, Chef des aktuellen Rettungsschrims EFSF und später dann auch Vorstandschef des ESM.
Der soll über ein Verleihvolumen von 500 Milliarden€ verfügen. Damit diese auch zu Triple-A-Konditionen am Markt aufgenommen werden können, verfügt der ESM über ein Grundkapital von 700 Milliarden €. Die setzen sich auch 80 Milliarden € eingezahltem und 620 Milliarden €abrufbarem Kapital zusammen.
Milliardenhaftung
Die Einzahlung des Kapitalstocks erfolgt in drei Raten, noch heuer und nächstes Jahr sollen je 32 und 2014 dann 16 Milliarden €einbezahlt werden. Der österreichische Anteil sind gut 2,78 Prozent, das sind knapp 19,5 Milliarden €.Davon 2,23 Milliarden €einbezahlte werden, bis Jahresende ist der erste Anteil von 890 Millionen €fällig.
Größter Zahlmeister ist wie immer Deutschland, dessen Anteil 27,15 Prozent oder 190 Milliarden €ausmacht. Einzahlen muss Berlin davon 21,72 Milliarden €. Diese tragende Rolle und der Vorwurf der mangelnden demokratischen Kontrolle beim neuen Rettungsschirm ist es auch, die einer Reihe von deutschen Abgeordneten zur Klage beim BVG veranlasst hat. 37.000 Deutsche haben sich der Beschwerde von Gauweiler und Co. angschlossen.
Mit einem letzten Eilantrag versucht der Bayer noch die Urteilsverkündung am Mittwoch zu verschieben. Denn wegen der EZB-Entscheidung, im Anlassfall Staatsanleihen von Ländern unterm ESM-Schirm ohne Limit zu kaufen, steige das Risiko für Deutschland über die EZB in völlig unkalkulierbare Höhen.
Dass er mit seinen Eilanträgen Erfolg hat, glauben laut einer Reuters-Umfrage alle 20 kontaktierten Verfassungsrechtler allerdings nicht. Zwölf davon erwarten aber, dass die Richter der deutschen Bundesregierung weitreichende Auflagen machen werden. Diese könnten von einer noch stärkeren Einbeziehung von Bundestag und -rat bis hin zu einer völkerrechtlichen Erklärung reichen, dass die deutschte Haftungsobergrenze von 190 Milliarden €für ESM-Notkredite nicht überschritten werden darf.
"Sorgfältig geprüft"
Entsprechend entspannt gab sich Finanzminister Wolfgang Schäuble: "Wir haben bei der Schaffung des ESM sorgfältig geprüft, dass er nicht gegen die Verfassung verstößt. Und eines darf man auch nicht vergessen: Bisher hat das Bundesverfassungsgericht niemals den Kurs der europäischen Integration als gegen das Grundgesetz gerichtet beurteilt", sagte er zu "Bild am Sonntag"."Niemand glaubt, dass da noch etwas dazwischen kommt", meinte auch ein EU-Diplomat in Brüssel.
Bankenunion
Ebenfalls am Mittwoch stellt Binnenmarktkommissar sein Konzept für eine gemeinsame Eurobankenaufsicht vor. Die soll wie berichtet ab 1. Juli 2014 alle Banken des Euroraums erfassen und der EZB Weisungsrecht gegenüber den nationalen Finanzmarktaufsichten bringen.
(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2012-09-10)
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Kommentare
1 Kommentare
Goldhahn_88 meint
Die einzige Rettung für Deutschland und Österreich ist ein sofortiger Austritt aus dem Teuro und der EU und die Einführung der DM für beide Länder. Die DM ist mit Sicherheit stark genug, um nicht von Spekulanten angegriffen zu werden.
Wir können doch nicht bedingungslos und unbegrenzt ganz Europa durchfüttern!
verfasst am 11:50 10.09.2012