01.02.2013, 12:39

Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert

Deutschland kommt an Vermögen in der Schweiz nicht ran / Bild: dpa/Julian Stratenschulte

Deutschland. Das Abkommen über die Besteuerung von Vermögen in der Schweiz ist im deutsche Bundesrat abgelehnt worden.

Berlin. Der deutsche Bundesrat hat das Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig beerdigt. Die Länderkammer lehnte den Gesetzesentwurf der Berliner Regierung am Freitag in Berlin ab, nachdem bereits der letzte Einigungsversuch im gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gescheitert war. Ziel des Abkommens war es, in der Schweiz angelegtes Vermögen wie in Deutschland zu besteuern.

Außerdem sollten Altvermögen pauschal und anonym nachversteuert werden. Während die Schweiz das Abkommen ratifiziert hatte, stellte sich in Deutschland der Bundesrat quer, wo Union und FDP keine Ländermehrheit hinter sich haben.

Opposition will weiter Daten ankaufen

SPD und Grüne kritisieren, mit dem Abkommen würden deutsche Steuerhinterzieher gegenüber ehrlichen Steuerzahlern bessergestellt. Die von ihnen geführten Landesregierungen setzen stattdessen weiter auf ihre Steuerfahnder und wollen weiter Daten ankaufen, die aus Schweizer Banken entwendet wurden. Zudem will die SPD erreichen, dass Banken, die ihre Kunden bei der Steuerhinterziehung unterstützen, die Lizenz entzogen wird.

Endgültig am Widerstand des Bundesrates scheiterte außerdem das Jahressteuergesetz 2013, das zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht vorsah. Im Vermittlungsausschuss war eine Einigung an der Frage gescheitert, ob gleichgeschlechtliche Lebenspartner steuerlich Eheleuten gleichgestellt werden. SPD und Grüne hatten dies zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht. Eine Mehrheit fand dagegen ein Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.

Steuerfreies Existenzminimum steigt

Dagegen schnitt der Bundesrat die Steuersenkungspläne der Koalition auf die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen zurück. So steigt das steuerfreie Existenzminimum in diesem Jahr von derzeit 8.004 auf 8.130 Euro und 2014 auf 8.354 Euro. Weitere Entlastungen der Bürger zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression lehnten die Länder ab.

Die Koalition wollte mit dem Gesetz dem Effekt entgegenwirken, dass nach Lohnerhöhungen auch die Steuerbelastung steigt, selbst wenn ein Arbeitnehmer nur zum Inflationsausgleich mehr Geld bekommt. SPD und Grüne hatten argumentiert, die Steuererleichterungen seien unnötig und gefährdeten den Kurs zur Konsolidierung der Staatsfinanzen.

 

(APA/Reuters)

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