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14.02.2013, 13:03 von Leo Himmelbauer
Brüssel/Wien. Die EU-Kommission hat am Donnerstag offiziell den Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer (FTT) auf Ebene der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit von elf Staaten - darunter Österreich - präsentiert. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte, die vorgeschlagene Maßnahme sei "fair und sachlich ausgereift". Sie werde den Binnenmarkt stärken und unverantwortliches Handeln eindämmen. Der Vorschlag sieht wie im ursprünglichen Plan für alle 27 Mitgliedsländer Steuersätze von 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent für Derivatkontrakte vor. Die erwarteten Einnahmen durch die elf Staaten werden mit 30 bis 35 Milliarden Euro angegeben.
Neben Österreich haben sich Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien dafür ausgesprochen, auf Ebene der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionssteuer einzuführen. Die elf Finanzminister müssen sich nun im ECOFIN einstimmig über den Vorschlag einigen, damit mit der tatsächlichen Umsetzung begonnen werden kann.
"Unsere österreichische Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt - es hat sich gelohnt, für die Finanztransaktionssteuer zu kämpfen", sagte Finanzministerin Maria Fekter. Sie rechnet mit einem Steueraufkommen von mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr.
Unter anderm lobte auch Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl die Vorreiterrolle Österreichs: "Die Transaktionssteuer trägt dazu bei, die schädliche, kurzfristige Spekulation zu bremsen und ist außerdem ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte." Vorerst sind elf EU-Staaten im Wege der "verstärkten Zusammenarbeit" dabei."
Doch gibt es viele warnende Stimmen, vor allem aus dem Finanzsektor. Die Steuer auf Finanzgeschäfte wird nach Ansicht des deutschen Sparkassenpräsidenten Georg Fahrenschon die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken beschädigen. "Da ist weit über das Ziel hinausgeschossen worden", sagte Fahrenschon am Donnerstag im Deutschlandfunk. Da nur elf von 27 EU-Ländern die Steuer einführen wollten, hätten die Banken dort einen erheblichen Nachteil. Hingegen würden Finanzinstitute etwa in London und Luxemburg von der Regelung profitieren.
Auch der Präsident des österreichischen Aktienforums, Voestalpine-Finanzvorstand Robert Ottel, sieht die neue Steuer durchaus kritisch: "Durch eine Finanztransaktionssteuer darf der geregelte Handel an Börsen nicht geschädigt werden. Spekulative Transaktionen, die im Hintergrund und weniger transparent als auf unseren Börsen passieren, müssen gezielt besteuert werden." Das Aktienforum begrüße dementsprechend den Richtungsschwenk auf Brüsseler Ebene, eben diese außerbörslichen Transaktionen von Aktien, Anleihen und Derivaten einer Besteuerung zu unterziehen. Ottel warnt allerdings vor einer zu hastigen Einführung der Steuer: so müsse zum Beispiel sichergestellt sein, dass die verstärkte Zusammenarbeit so interpretiert wird, dass alle Mitgliedsstaaten dieser besteuernden Länder Steuersätze in gleicher Höhe einfordern.
Offen sei ebenso die Frage, was passiert, wenn eine Finanztransaktion zwischen einem einhebenden Mitgliedsland und einem Mitgliedsland außerhalb der verstärkten Zusammenarbeit passiere. Denn das von der EU-Kommission vorgeschlagenes Prinzip des "purchase und sale" bedeutet, dass eine Steuer sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer verlangt wird. Diese Frage solle geklärt werden, um den Lenkungseffekt wie gewünscht realisieren zu können.
Die Wiener Börse steht der Finanztransaktionssteuer sogar äußerst kritisch gegenüber. Um die negativen Auswirkungen auf die österreichischen Unternehmen und folglich auf das Wirtschaftswachstum so gering wie möglich zu halten, fordert sie Verbesserungen bei der Ausgestaltung, wie die Befreiung der Market Maker von der FTT, eine doppelt so hohe FTT für alle außerbörslichen Transaktionen sowie die Ausweitung der Finanztransaktionssteuer auf die hoch spekulativen Differenzkontrakte.
"Im öffentlichen Interesse muss sichergestellt sein, dass die Finanztransaktionssteuer, auch als steuerliche Maßnahme, die Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte nicht schwächt", erklärten die beiden Börse-Vorstände Birgit Kuras und Michael Buhl.
Eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Liquidität und der Vermeidung von zu hoher Volatilität an der Wiener Börse komme den sogenannten Market Makern zu. Ohne ihrer Bereitschaft jederzeit An-und Verkaufskurse zu stellen, gäbe es keinen funktionierenden Sekundärmarkt. Da die FTT zu einer Verzehnfachung der Handelsgebühren für Market Maker führen würde, sei zu befürchten, dass die Banken das Market Making nicht länger aufrechterhalten. Deshalb fordert die Wiener Börse die derzeit zwölf Market Maker von der Finanztransaktionssteuer zu befreien.
Auch verlangt Börse eine doppelt so hohe Besteuerung der außerbörslichen Transaktionen mit 0,2 Prozient bzw. 0,02 Prozent, da nur eine Verteuerung des außerbörslichen Handels zu der politisch gewünschten Eindämmung des intransparenten und unregulierten außerbörslichen Handels führen würde.
Damit würden auch die hochspekulativen Differenzkontrakte (CFDs) besteuert werden, vorausgesetzt die Politik weitet dem Umfang der FTT auf die CFDs aus, wie es auch die Wiener Börse fordert.
Steuer verteuert Kapitalkosten
Die geplante Finanztransaktionssteuer wird im privaten Bereich eher weniger spürbar sein, aber die Finanzierung in der Realwirtschaft etwas verteuern, meint IHS-Chef Christian Keuschnigg. "Selbst wenn die Steuer weltweit eingehoben werden kann, bleibt sie auf dem besteuerten Gegenstand liegen und verteuert die Kapitalkosten", sagte der IHS-Chef in einem Ö1-Mittagsjournal-Interview.
Die Steuer stelle eine Belastung für die Investitionstätigkeit dar und wirke negativ zurück. Die Frage sei, ob dieser Nachteil durch eine mögliche Stabilisierung auf den Finanzmärkten aufgehoben werden könne. Es sei nicht wirklich sicher, ob diese Steuer die Volatilität auf den Märkten reduzieren könne, denn auch eine geringfügig Steuer könne sich auf den Finanzmärkten auswirken.
Ein großes Problem der Steuer bestehe zudem in der Möglichkeit, dass sich die Transaktionen auf andere Finanzmärkte - etwa London, die Schweiz, New York oder Singapur - verschieben könnten. Dann wäre der Zweck der Steuer nicht erfüllt, der Effekt der Verlagerung werde merklich sein.
Der Vorteil der Steuer liege jedenfalls darin, dass dringend benötigtes Steueraufkommen generiert werden könne, wenn das Ausweichen auf andere Finanzmärkte vermieden werden kann. Die Frage, ob diese Steuer weltweit durchgesetzt werden könne, sei offen.
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Gourmet meint
verfasst am 14:00 14.02.2013