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17.08.2012, 18:42 von Beatrice Bösiger
Nadeschda Tolokonnikova, Maria Aljokhina und Jekaterina Samutsewitsch müssen ins Straflager / Bild: (c) EPA (MAXIM SHIPENKOV)
Jeweils für zwei Jahre müssen die drei Punk-Künstlerinnen der Gruppe Pussy Riot, Nadeschda Tolokonnikova, Maria Aljokhina und Jekaterina Samutsewitsch ins Straflager, wobei ihnen die Untersuchungshaft von rund fünf Monaten angerechnet wird.
Bis zur Urteilsverkündung wurde die Geduld der Angeklagten und der Zuhörer im und vor dem Gericht auf eine harte Probe gestellt: Fast drei Stunden dauerte die Verlesung des Urteils durch Richterin Marina Syrewa am Chamovnichesky-Bezirksgericht im Stadtzentrum Moskaus. Verurteilt wurden die drei Angeklagten wegen "Rowdytum aus religiösem Hass". So wurde ihre Performance im Februar in der Moskauer Christi-Erlöser-Kathedrale interpretiert.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der gesetzlich möglichen Höchststrafe von sieben Jahren, die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert. Nach der Verlesung des Urteiles kündigte Mark Feigin, einer der Anwälte der drei Angeklagten, an, das Urteil anzufechten, notfalls auch vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Schon einige Stunden vor der Urteilsverkündung versammelten sich vor dem Gericht mehrere hundert Personen - darunter Unterstützer und Gegner von Pussy Riot, sowie viele Medienvertreter.
Rund 30 Personen wurden von der Moskauer Polizei festgenommen, darunter der Ex-Schachweltmeister und Kreml-Kritiker Garri Kasparow sowie Sergei Udalzow, der Führer der Linken Front.
Schon während der Untersuchungshaft wurde der Prozess gegen die drei Frauen kritisiert. Auch nach dem Urteilsspruch gab es Kritik, unter anderem auch aus Österreich. In einer Aussendung von heute Nachmittag zeigte sich Wolfgang Waldner, Staatssekretär im österreichischen Außenministerium, enttäuscht vom hohen Strafmaß gegen die drei Angeklagten der Künstlergruppe Pussy Riot.
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