30.11.2012, 16:06

Staudinger geht gegen FMA auf Konfrontation

GEA-Chef Heini Staudinger wird den eingeschlagenen Weg fortsetzen / Bild: APA (HANS KLAUS TECHT)

Kredit-Affäre. Der Waldviertler Schuhhändler verzichtet auf Leitls Vermittlungsangebot. Demo für kommenden Freitag angekündigt. Kabarettist Roland Düringer mit dabei. Medienaufmerksamkeit treibt Verkaufszahlen.

Wien. Der streitbare "Waldviertler"-Schuhhändler Heini Staudinger will es im Zwist mit der Finanzmarktaufsicht um unerlaubte Bankgeschäfte drauf ankommen lassen. Statt das Vermittlungsangebot von Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl anzunehmen, wartet er jetzt auf den Strafbescheid der FMA, um diesen dann vorm Höchstgericht zu bekämpfen. Die Bescheide - genau genommen sind es zwei - sollen dieser Tage rausgehen. Am Freitag in einer Woche will GEA-Chef Staudinger dann Nationalratspräsidentin Barbara Prammer seine Parlamentarische Bürgerinitiative zur Abänderung des Bankwesengesetzes (BWG) übergeben.

Mit dabei unter anderem Kabarettist Roland Düringer, der Schremser Bürgermeister und "Weltenwanderer" Gregor Sieböck. Ab 14 Uhr soll am 7. Dezember eine "große Demo" unter dem Motto "Bürgerrecht statt Bankenrecht" stattfinden, wurde am heutigen Freitag angekündigt. Die Forderung: "Bürger müssen selbst entscheiden können, wem sie ihr Geld borgen wollen: den Banken oder den Betrieben und Projekten ihres Vertrauens".

Zinssatz vier Prozent

Der Schuhhändler hat über einen Sparverein bei 250 Kunden und Bekannten mehr als drei Millionen Euro eingesammelt ("Crowd Funding"). Er zahlt seinen Geldgebern vier Prozent Zinsen. Das dürfen in Österreich momentan aber nur Banken mit entsprechender Konzession tun.

In den nächsten Tagen dürften im Waldviertel zwei blaue Briefe der FMA eintrudeln: Der Untersagungsbescheid hat das Ziel, die unerlaubten Bankgeschäfte in Zukunft abzudrehen. Kommt Staudinger der Aufforderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach, muss er wahrscheinlich 10.000 Euro Strafe zahlen - der Höchstrahmen liegt bei 30.000 Euro, beim ersten Mal werden aber üblicherweise 10.000 Euro verhängt. Handelt Staudinger nicht, bekommt er einen weiteren Bescheid, mit der die Zwangsstrafe verhängt wird und eine neuerliche Aufforderung, die Bankgeschäfte zu beenden.

Rechtsmittel

Gegen den Unterlassungsbescheid steht ihm lediglich ein außerordentliches Rechtsmittel zur Verfügung, nämlich eine Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof (VwGH und VfGH). Dort kann er aufschiebende Wirkung des Bescheids beantragen - bis ein Höchstgericht gesprochen hat. Das sogenannte Untersagungsverfahren richtet sich gegen die juristische Person, die die Gelder (Einlagen) entgegengenommen hat, in dem Fall gegen die Heinrich Staudinger GmbH.

Parallel dazu läuft das Verwaltungsstrafverfahren, das sich gegen Staudinger als Geschäftsführer seiner Gesellschaft richtet und die bisherige (angebliche) Gesetzesübertretung bestraft. Gegen den entsprechenden Verwaltungsstrafbescheid der FMA kann Staudinger beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Berufung einlegen. Bis zu dessen Entscheidung ist der Bescheid nicht rechtskräftig. Sollte ihm der UVS nicht Recht geben, kann der Schuhhändler auch dagegen noch beim VwGH und VfGH vorgehen.

Medienhype bringt Umsatzzuwachs

Der "Fall" Staudinger hat für großes mediales Aufsehen gesorgt, Politiker aller Couleurs haben sich dem Unternehmer angedient und gelobt, neue Regeln für Crowd Funding zu schaffen.

Unterm Strich hat der Schuhhändler wohl schon gewonnen: Im November verkaufte er um 25 Prozent mehr "Waldviertler"-Schuhe, obwohl der heurige November warm und somit eigentlich nicht ideal für die Schuhbranche gewesen sei, sagte er der "Wiener Zeitung".

 

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