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DONNERSTAG, 20. JUNI 2013 13:45
08.12.2012, 14:19
Wien. Zentrale Aufzeichnungen über Swapgeschäfte von Gemeinden, Städten, Kommunen oder auch Kammern gibt es nicht. Gert Edlinger von der auf Beratung geschädigter Kommunen spezialisierten HLC Communications schätzt aber, dass Kommunen und kommunalnahe Verbände mit rund 8 Mrd. Euro an Swaps "in Schieflage" sind. Das seien nicht Verluste, sondern derzeit kritische Geschäfte, die sich sogar noch ins Positive wenden könnten, betont Edlinger, zeige aber die Dimension des Problems auf.
Edlinger beruft sich für seine Schätzung vor allem auf deutsche Zahlen, wo laut einem Schreiben des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) an den Finanzausschuss des deutschen Bundestags Ende 2010 Wetten zwischen Banken und Kommunen mit einem Gesamtwert von 63,7 Milliarden Euro bestanden. Das reale Risiko wurde auf einen "zweistelligen Milliardenbetrag" geschätzt. In Österreich sei das Instrument noch intensiver genutzt worden als in Deutschland, sagt Edlinger.
Europaweit haben Länder und Gemeinden in der großen Aufbruchsstimmung vor der Wirtschaftskrise an den Finanzmärkten auf hochriskante Produkte gesetzt. Dabei vertrauten sie ihren Bankberatern, die ohne genauere Information niedrigere Zinsen bei überschaubarem Risiko versprachen, sagte der auf Swap-Deals spezialisierte Anwalt Stephan Greger. Das Problem bestehe also nicht nur in Österreich, sondern sehr stark auch in Deutschland, aber auch beispielsweise in Spanien oder Italien.
Greger vertritt deutsche Kommunen, die bei solchen Geschäften viel Geld verloren haben. Der große Streitpunkt ist immer, ob die Banken ordentlich informiert haben. Greger hat in mehreren Fällen das Gericht überzeugen können, dass die Information der Banken mangelhaft bis irreführend war. Wichtig ist ihm, dass nicht die Vertreter der Gemeinden zu blöd waren, sondern die Produkte so komplex, dass sie auch für gut informierte Menschen nicht mehr nachvollziehbar waren.
67 Optionsgeschäfte
Das könne am Beispiel St. Pöltens gezeigt werden, wo Greger als Experte beigezogen wurde. Bei dem Swap, auf dessen Nichtigkeit die Stadt nun die Deutsche Bank klagt, standen 67 Optionsgeschäfte im Hintergrund, erinnerte er. Die Berechnung des Barwertes sei nach einer so komplizierten Formel erfolgt, dass die Stadt ihn nicht selber habe berechnen können. So wusste letztlich nur die Bank über den Stand des Deals bescheid. Dazu kommt, dass bei solchen Deals die Schadenssumme praktisch unbegrenzt ist - also deutlich mehr Geld verloren gehen kann, als ursprünglich eingesetzt wurde. "Solche Geschäfte gehören verboten", fordert Greger.
(APA)
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Kommentare
2 Kommentare
Gast: starkberg meint
verfasst am 21:33 08.12.2012
carl Marx meint
Was für ein dümmliches Anwalts-Argumet, das vielleicht für Unwissende toll klingt.
verfasst am 17:06 07.12.2012