21.12.2012, 11:54

Liechtenstein liefert Grassers Buwog-Akten aus

Bild: APA (HERBERT NEUBAUER)

Buwog-Affäre. Grassers Treuhänder hat keine weitere Beschwerde gegen die OGH-Entscheidung eingereicht. Liechtenstein kann nun die Akten in der Causa Buwog/Grasser den österreichischen Ermittlern übergeben. Ein Teil der Akten wurden am Freitag schon übergeben.

Vaduz/Wien. Nach einem über eineinhalbjährigen Rechtsstreit werden nun die in Liechtenstein bei einem Treuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschlagnahmten Akten doch großteils an die österreichische Justiz übergeben.

Grassers Treuhänder werde gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) von Anfang Dezember keine neue Beschwerde erheben, sagte der Sprecher der Kanzlei Marxer & Partner, die den Treuhänder vertritt, Freitagmittag zur APA. Der Treuhänder habe einen Rechtsmittelverzicht abgegeben, damit sei die OGH-Entscheidung rechtskräftig.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitagnachmittag bestätigt, einen Teil der Akten Buwog/Grasser-Akten aus der Schweiz bereits erhalten zu haben.

Einige Akten, die dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen und "privilegiert" sind, bleiben jedoch im Fürstentum, berichtet das "Liechtensteiner Volksblatt" in seiner Online-Ausgabe. Zwei Urkunden werden nicht ausgeliefert, da diese dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen. Außerdem würden einige Seiten mit handschriftlichen Notizen des Treuhänders ebenfalls nicht nach Wien ausgefolgt.

Damit geht ein langer Rechtsstreit zu Ende. Die Ermittler in Wien warten schon mehr als eineinhalb Jahre auf die Ausfolgung der Akten, die bei einem Liechtensteiner Treuhänder Grassers im April 2011 beschlagnahmt worden waren. Aus ihnen erhoffen sie sich nähere Aufschlüsse über mögliche Geldflüsse rund um Grasser in der Causa Buwog.

Die beschlagnahmten Akten umfassen insgesamt 80 Urkunden. Zwei davon werden die Ermittler aber nicht bekommen, weil sie dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen. Die Ausfolgung der Akten, die vom Gericht verwahrt werden, wurden bisher für Jänner 2013 in Aussicht gestellt.

Betonte Gelassenheit bei Grasser-Anwalt

Grassers Anwalt Manfred Ainedter sieht die Ausfolgung der Akten aus Liechtenstein gelassen. "Es wird keine Überraschungen geben", sagte Ainedter auf Anfrage zur APA. Die Ermittlungen gegen Grasser müssten jetzt endlich eingestellt werden: "Man wird sehen, ob 2013 der Spuk ein Ende hat."

Gegen Grasser werde nun seit über drei Jahren ermittelt. Die nun in Liechtenstein freigegebenen Akten von Grassers Treuhänder, die der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien übermittelt werden, seien etwa Kontoauszüge, die der österreichischen Justiz längst vorliegen.

Die Vaduzer Kanzlei Marxer & Partner, die Grassers Liechtensteiner Treuhänder in dem Verfahren vertreten hat, hat die Länge des Verfahrens mit "Grundrechtsverletzungen" gegen ihren Mandanten begründet. Durch die jüngste Entscheidung werde nun das "Wirtschaftsprüfergeheimnis" geschützt, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei.

"Der von uns vertretene Wirtschaftsprüfer hat sich stets kooperativ gezeigt, aber auch die Wahrung seiner durch die Verfassung garantierten Rechte eingefordert. Der liechtensteinische Staatsgerichtshof hat mehrere Grundrechtsverletzungen durch die liechtensteinischen Gerichte festgestellt. Es sind eben diese Grundrechtsverletzungen und deren verfahrensmäßige Aufarbeitung, die dieses Rechtshilfeverfahren in die Länge gezogen haben", so die Kanzlei.

 

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