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21.12.2012, 12:19
Wien. Der 1,3 Milliarden Euro schwere Übernahme-Deal ist durch. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie der Kartellanwalt werden wird nun doch nicht Rekurs einlegen, wie noch vor gut einer Woche noch dem WirtschaftsBlatt exklusiv bestätigt wurde. Mit einem Rekurs hätte die BWB den Deal noch kippen können.
Der Einspruch wäre vom OGH erst im Februar 2013 verhandelt worden. Die Telekom Austria wäre aber nur noch bis Ende Jänner 2013 an den Vertrag gebunden, die Orange-Billigtochter Yesss zu übernehmen. Dei Telekom zahlt 390 Millionen € für die Orange-Billigtochter und bekommt neben den Kunden auch noch Frequenzen von Orange.
"3" hat von der EU-Kommission die Auflage erhalten einem weiteren, möglichen vierten Mobilfunkbetreiber Frequenzen anbieten. Allerdings: Sollte "3" keinen Käufer finden, verbleiben die Frequenzen im Besitz von "3". Kritiker bemängeln, dass diese Auflage wirkungslos sei und dadurch die von den Betreibern gewünschte Konsolidierung auf drei Netzbetreiber vollzogen wird. Als zweite Auflage muss "3" sein Netz theoretisch für bis zu 16 Mobile Virtual Network Operator (MVNO) öffnen.
Die EU und zuletzt auch die Wettbewerbsbehörde befürchteten bis zuletzt, dass der Wettbewerb in Österreich verzerrt werde, falls es nur noch drei Netzbetreiber geben wird. Es wird befürchtet, dass es dadurch sukzessiv zu Preissteigerungen kommen wird.
Der Bundeskartellanwalt und insbesondere die BWB haben am Freitag erklärt, dass sie den Zusammenschluss von von zwei der vier Mobilfunk-Anbieter in Österreich für alles andere als unbedenklich halten - letztlich mussten sie sich aber geschlagen geben und ihren Widerstand gegen die Fusion aufgeben. Die Telekomregulierungsbehörde hatte vorige Woche trotz vieler Zweifel im Markt ebenso grünes Licht gegeben.
BWB kippt um
Deshalb gaben Kartellanwalt und BWB einem Rekurs auch geringe Chancen. Am Freitag hatte die BWB bestätigt, die Entscheidung des Kartellgerichts "ist zwar mangelhaft, jedoch vor dem Kartellobergericht (OGH) nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpfbar", begründete die BWB, warum man letztlich das Handtuch warf.
Dies bedeutet aber eine Kehrtwende. Noch vorige Woche hatte BWB-Specher Stefan Keznickl angekündigt, dass man Rekurs einlegen werde. Zuvor hätten Anwälte von Mobilfunkunternehmen, die an dem Deal beteiligt sind mit Amtshaftungsklage gegen die BWB gedroht, wie Keznickl dem WirtschaftsBlatt bestätigt hat.
Ein Rekursverfahren hätte nur zu Verzögerungen geführt, letztlich aber nichts gebracht, beründete die BWB ihre plötzliche Kehrtwende. Dass Tatsachenmängel im Rechtsmittelverfahren nicht bekämpfbar seien, ist nach Auffassung der BWB "eine wesentliche Unzulänglichkeit des Kartellgesetzes". Die BWB werde daher weiterhin darauf drängen, dass dieser Mangel in einer Novelle behoben wird.
UPC geht 2013 an den Start
Damit ist auch der Weg frei für UPC, das ab kommendem Jahr über das "3"-Netz Mobilfunkdienste als Mobile Virtual Network Operator anbieten wird (MVNO). Einen MVNO-Vertrag hat UPC bereits im Sommer mit "3" abgeschlossen, der nun durch die Genehmigung der Übernahme schlagend wird.
UPC wird dann wie die Telekom Austria neben Internet, TV und Festnetz auch wieder Handydienste im "Vierer-Paket" anbieten.
Tele2 hat im Sommer dem WirtschaftsBlatt ebenso exklusiv das Interesse bestätigt in Österreich als MVNO einzusteigen. Tele2-Chef Alfred Pufitsch erklärte, dass man in bestimmten Regionen auch sich vorstellen könnte, eigene Netzinfrastruktur zu errichten. Zum Stand der Verhandlungen wollte Pufitsch sich zuletzt nicht äußern. Als weiterer Interessent als MVNO via "3" wird der Wertkartenanbieter Lycamobile aus Irland gehandelt.
TA-Aktienkurs steigt an
Gleich nachdem die BWB bekanntgegeben hat, dass sie auf einen Rekurs verzichtet, ist der Aktienkurs der Telekom Austria binnen einer Stunde um rund 1,45 Prozent auf 5,74 € gestiegen. Am Donnerstag hatte die TA-Papiere noch ein Porzent verloren.
(jake)
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Kommentare
2 Kommentare
Gast: EinerVonVielen meint
Beamte haben viel zu viel Macht und Möglichkeiten zu Willkür!
verfasst am 12:45 21.12.2012
Gast: VBEX meint
verfasst am 17:22 21.12.2012