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26.12.2012, 15:04 von Oliver Jaindl
Wien. Vor allem Schiffs-, aber auch geschlossene Immobilienfonds werden für zahlreiche österreichische Anleger langsam zu einem Problem; bei heimischen Anwälten steigt die Zahl der Rechtsberatungen - der Wiener Anwalt Benedikt Wallner etwa hat bereits rund 30 Klienten in dieser Causa, auch bei anderen Anwälten werden es mehr.
Die Anlage galt vor dem Einbruch der Frachtraten 2008 als sicher und ertragreich. Viele der Modelle floppten später. Ein Fonds (MPC Merkur Sky) ist bereits insolvent. Nun erweist sich die gewählte Konstruktion mit Kommanditbeteiligungen als Bumerang, da sogar Rückzahlungen fällig werden könnten. Das einbezahlte Geld dürfte ohnehin verloren sein.
Schiffsfonds waren vor allem bis 2006 eine Alternative für gut situierte Anleger: „Die Bandbreite unserer Klienten reicht von Ärzten bis Architekten", sagt Anwalt Johannes Edthaler (Kanzlei Michael Poduschka). Hinter den „Fonds" stecken oft abenteuerliche Konstruktionen: Die Anleger sind Kommanditisten, eine Treuhandgesellschaft hielt ihre Anteile und war die Einzige, die direkt am Frachtschiff beteiligt war. Die Auszahlungen, die Anleger erhalten haben, könnten nun als Rückzahlungen der Kommanditeinlage aufgefasst werden. Eine Folge: Den Anlegern droht im Insolvenzfall, dass sie diese erhaltenen Summen wieder zurückführen müssen.
Laut Anwalt Wolfgang Leitner ist das schon geschehen: Bei einem Anleger ist die Rückzahlung erhaltener Beträge bereits in den Raum gestellt worden. Leitner wie auch Edthaler nehmen unter anderem Banken in die Pflicht, da diese die Risiken falsch dargestellt hätten. Leitner spart dabei nicht mit Kritik: „Kritisierenswert ist die Verantwortungslosigkeit der Banken, die gegen Kickbacks Anlagen empfohlen haben, bei denen sie erkennen hätten müssen, dass die Ausschüttungen keine Erträge sind, sondern vergleichbar mit einem Pyramidenspiel erfolgten."
Satte „Kickbacks"
Edthaler hat eruiert, dass Anlegern bis zu 20 Prozent ihres Investments für Honorare und Provisionen abgeknöpft wurden. Er verweist in Hinblick auf die „Sicherheit" der Anlage auf deutsche Judikatur, wonach etwa geschlossene Immo-Fonds als zur Altersvorsorge ungeeignet bezeichnet wurden. Der Jahreswechsel gilt durch die Zusendung von Depotauszügen als Zäsurpunkt für die Verjährung von Ansprüchen.
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Gast: UriPzjDGS meint
verfasst am 23:18 04.01.2013