01.02.2013, 16:33

FMA will A-Tec an der Börse verhindern

Mirko Kovats / Bild: (c) MAYR Elke WB (MAYR Elke WB)

Come back. Der Finanzmarktaufsicht (FMA) widerstreben die Pläne des Industriellen Mirko Kovats, den Börsehandel mit A-Tec-Aktien wiederaufzunehmen.

Wien. Der Finanzmarktaufsicht (FMA) widerstreben die Pläne des Industriellen Mirko Kovats, den Börsehandel mit A-Tec-Aktien wiederaufzunehmen. Daher hat die Behörde die Wiener Börse beauftragt zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen überhaupt noch gegeben sind, wie aus einer Mitteilung der FMA vom Freitag hervorgeht. Hintergrund sind offensichtlich die laufenden Ermittlungen gegen Kovats wegen mutmaßlicher Wirtschaftsdelikte und Steuerhinterziehungen sowie die - nicht rechtskräftigen - FMA-Strafen gegen den Industriellen und weitere (Ex-)-Manager des Anlagenbauers.

Der einstige Großkonzern A-Tec war 2010 in die Insolvenz geschlittert, nach dem Zerschlagungsbeschluss im Herbst 2011 wurden die Aktien des früheren ATX-Schwergewichts vom Handel an der Wiener Börse ausgesetzt.

Kürzlich kündigte Kovats in einem Interview mit dem WirtschaftsBlatt an, mit der Wiener Börse Gespräche über eine Wiederaufnahme des Handels zu führen und mit einer Wiederbelebung von einstigen A-Tec-Kernbereichen zu liebäugeln. Kovats will sich über die Börse frisches Geld für Akquisitionen holen.

FMA reagiert

Die FMA findet das wohl gar nicht gut. Heute gab sie auf ihrer Homepage bekannt, "dass sie die Wiener Börse AG mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung von Finanzinstrumenten der A-TEC Industries AG zum amtlichen Handel beauftragt hat."

Die Aufsicht "weist darauf hin, dass die zu überprüfenden Umstände Sachverhalte betreffen, welche bereits in der Vergangenheit Gegenstand medialer Berichterstattung waren und dem Grunde nach als bekannt gelten."

Damit dürfte hauptsächlich die FMA-Strafe in Höhe von 330.000 Euro wegen grober Verstöße gegen das Börsegesetz gemeint sein, die die Aufsicht im August gegen Kovats und Co. verhängt hatte. Die FMA-Bescheide sind nicht rechtskräftig, die Betroffenen haben Einspruch beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) erhoben.

Mit der heute veröffentlichen Anweisung an die Wiener Börse will die FMA offenbar Zeit gewinnen. Denn ein derartiges Überprüfungsverfahren dauert drei bis vier Monate. Die Aufsicht hofft, dass der UVS bis dahin entschieden hat.

 

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Kommentare

1 Kommentare

Verbleibende Zeichen: 1500

dieser wirtschafts kriminal mensch läuft immer noch frei herum ???

verfasst am 18:09 01.02.2013

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