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06.01.2013, 23:28
Salzburg. In der Salzburger Finanz-Affäre ist am Sonntag ein weiteres brisantes Detail bekannt geworden: Bei der Durchforstung der Aktenbestände ist eine zweite Bankvollmacht aus dem Jahr 2003 entdeckt worden. Bisher bekannt war die Vollmacht des damaligen Finanzreferenten Wolfgang Eisl (ÖVP) vom 6. Februar 2003. Diese galt für einen unbestimmten Adressatenkreis an Banken und Kreditinstitute. In einer zweiten Vollmacht gegenüber der Landes-Hypothekenbank fehlte offenbar die Verpflichtung, dass die Bank die Geschäftsunterlagen zu Dokumentationszwecken unter Verschluss an das Amt der Salzburger Landesregierung zu senden hat.
Es habe sich nun herausgestellt, dass Wolfgang Eisl an jenem 6. Februar 2003 eine zweite Vollmacht ausgestellt habe, "die nur für Geschäfte mit der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG galt", hieß es am Sonntag aus dem Büro von Finanzreferent LHStv. David Brenner (S).
Der Teufel liegt im Detail
Bei näherer Betrachtung zeige sich, dass sich die beiden Vollmachten in wesentlichen Punkten unterscheiden: "Auf den ersten Blick scheint die gegenüber der Landes-Hypothekenbank AG ausgestellte Vollmacht restriktiver zu sein, denn sie enthält keine Bevollmächtigungen zum Abschluss von 'sonstigen Handelsgeschäften in der Form von Geldanlagen und -aufnahmen' sowie keine Vollmacht zum Abschluss von 'flexiblen Finanz- und Devisentermingeschäften'", wurde betont.
Allerdings fehle in der Vollmacht gegenüber der Landes-Hypothekenbank die Verpflichtung, dass die Bank die Geschäftsunterlagen zu Dokumentationszwecken unter Verschluss an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 8 (Finanzabteilung, Anm.), zu senden habe, hieß es aus dem Büro von Brenner.
Der am 23. Jänner aus dem Amt scheidende Finanzreferent ersuchte nun Wolfgang Eisl um Aufklärung. „Die Tatsache, dass zwei unterschiedliche Vollmachten existieren, kann bei der Aufklärung der Finanzaffäre noch eine wichtige Rolle spielen. Für uns ist heute nicht nachvollziehbar, was den damaligen Finanzreferenten veranlasst hat, am selben Tag zwei unterschiedliche Bankvollmachten mit unterschiedlichen Bevollmächtigungsrahmen auszustellen", sagte Brenner. Erst die weitere Aufarbeitung der Aktenbestände werde zeigen, ob durch die unterschiedlichen Vollmachten Dokumentationslücken entstanden seien, erklärte der Finanzreferent.
(APA)
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Kommentare
1 Kommentare
Gast: Korrupter meint
verfasst am 07:33 07.01.2013