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14.02.2013, 18:47
Salzburg. Der wegen des Salzburger Finanzskandals am 3. Jänner 2013 suspendierte Leiter der Landes-Finanzabteilung, Eduard Paulus, darf seinen Dienst wieder antreten. "Wir haben heute den Bescheid erhalten, dass die Suspendierung aufgehoben wurde", erklärte Paulus' Rechtsanwalt Martin Riedl am Donnerstag. Die Aufhebung der Suspendierung durch die Disziplinarkommission sei aus formalrechtlichen Gründen erfolgt, sagte Riedl.
Die letztinstanzliche Entscheidung der Disziplinarkommission für Salzburger Landesbeamte "ist rechtskräftig", erläuterte der Rechtsanwalt aus Wien, der für Paulus gegen die Suspendierung Berufung eingelegt hatte. Der Hofrat werde somit morgen, Freitag, wieder für das Land arbeiten, erklärte Riedl. "Sonst wäre das ein unentschuldigtes Fernbleiben. Das kann ich ihm nicht anraten."
Die Suspendierung sei ein "Schnellschuss" gewesen, man habe offensichtlich nicht genug ins Gesetz hineingeschaut, erklärte der Advokat. Paulus sei suspendiert worden, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen seien.
Die Begründung der Disziplinarkommission gehe in die Richtung, dass der Verdacht von Dienstpflichtverletzungen dem Hofrat erst nach Erlassung des Suspendierungsbescheides durch eine hierfür berufene Stelle zur Last gelegt worden sei. Auf die inhaltliche Argumente der Berufung sei man gar nicht mehr eingegangen, sagte Riedl.
Paulus wurde am Tag der Suspendierung vorgeworfen, er habe von Spekulationsverlusten gewusst, die Landesregierung aber darüber nicht informiert. Aus dem Büro von Personal-Landesrat Sepp Eisl (V) hieß es damals, dass sich der Verdacht aus vorliegenden Dokumenten ergebe. Paulus selbst hatte sich als "Sündenbock" und "Bauernopfer" gesehen und die Vorwürfe vehement bestritten: Er habe erst am 26. November 2012 von der mittlerweile entlassenen Mitarbeiterin Monika Rathgeber erfahren, dass sie Buchwerte versteckt habe.
Gegen Paulus ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs bzw. einer Beitragstäterschaft. Auch gegen Rathgeber und einen weiteren Mitarbeiter der Finanzabteilung ist ein Strafverfahren anhängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Offizielle Anzeige fehlte
Die Suspendierung von Eduard Paulus ist hauptsächlich deshalb aufgehoben worden, weil eine offizielle Disziplinaranzeige fehlte. Das teilte die unabhängige Disziplinarkommission heute, Donnerstag, dem Land mit.
Personal-Landesrat Sepp Eisl (V) will nun die weitere Vorgehensweise mit Finanz-Landesrat Georg Maltschnig (S) beraten. "Diese Entscheidung ist rechtskräftig und anzuerkennen. Das Disziplinarverfahren und weitere Ermittlungen werden von dieser Entscheidung nicht beeinflusst", erklärte Eisl.
Die offizielle Disziplinaranzeige erfolgte am 4. Jänner 2013 und damit einen Tag nach dem Suspendierungsbescheid für den Leiter der Landes-Finanzabteilung. Die Disziplinaranzeige habe Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) verspätet angewiesen, hieß es heute aus dem Büro des Personal-Landesrates. Die Anzeige sei am 4. Jänner über Anweisung der Landeshauptfrau vom Landesamtsdirektor eingebracht worden.
Bereits am 16. Dezember 2012 habe Eisl die Landeshauptfrau und den (mittlerweile zurückgetretenen) Finanzreferenten LHStv. David Brenner (S) um Mittelung ersucht, ob der begründete Verdacht einer Dienstpflichtverletzung von Paulus vorliegt, sagte ein Sprecher von Eisl am Donnerstag zur APA. Weiters habe Eisl damals auch um eine allfällige Übermittlung einer begründeten Disziplinaranzeige gebeten.
Der Personal-Landesrat habe dann am 17. Dezember von sich aus eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet, mit dem Hinweis, dass noch eine Anzeige fehle, sagte Eisls Sprecher. Nachdem Burgstaller am 2. Jänner die Finanzbeiratsprotokolle dem Landesrat übermittelt habe, sei die Suspendierung am 3. Jänner ausgesprochen worden.
Durch die Beiratsprotokolle habe man im Personalressort die Resterkenntnis erlangt, dass eine Suspendierung unabkömmlich sei. Unter Juristen werde zudem diskutiert, ob eine Disziplinaranzeige überhaupt Voraussetzung für eine Suspendierung ist, erklärte Eisls Sprecher auf die Frage der APA, warum man nicht auf die offizielle Disziplinaranzeige gewartet habe.
Im Berufungsverfahren bei Suspendierungen bildet die unabhängige Disziplinarkommission die zweite Instanz. Dieser Dreier-Senat setzt sich aus Beamten des Landes Salzburg zusammen und ist in dieser Funktion weisungsfrei.
(APA)
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