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21.12.2012, 11:33 von Fabian Graber
Wien. Ein Entwurf für das Energieeffizienzgesetz ist am Donnerstag in Begutachtung gegangen. Wegen Interessenkonflikten zwischen der Energiebranche und Sozialpartnern hatten sich die Verhandlungen über Monate hingezogen.
Das Gesetz setzt bei drei Verbrauchergruppen an: den Energieversorgern, den Unternehmen und der Bundesverwaltung. Heftig diskutiert wurde vor allem die Lieferantenverpflichtung, die nun fix ist: Versorger müssen den Verbrauch ihrer Endkunden ab 2014 um jährlich 0,6 Prozent reduzieren, auf der Basis des durchschnittlichen Verbrauchs der vergangenen drei Jahre. Einsparungen bei einkommensschwachen Haushalten werden stärker gewichtet. Kommen die Unternehmen der Vorgabe nicht nach, werden Ausgleichszahlungen in einen Energieeffizienzfonds fällig. So sollen freiwillig gesetzte Effizienzmaßnahmen gefördert werden.
Außerdem wird der Datenschutz für digitale Stromzähler verbessert und die vollständige Stromkennzeichnung eingeführt - was es den Versorgern ermöglichen soll, Atomstrom aus ihren Netzen zu verbannen - zumindest rechnerisch.
Kritik vom Regulator
Seitens der E-Control - die das Gesetz grundsätzlich begrüßt - gibt es Kritik an den Vorgaben für Versorger: Die E-Control hält die Maßnahme für „wenig zielführend". Eine Verpflichtung der Netzbetreiber wäre „effizienter und transparenter", sagt Vorstand Martin Graf. Die E-Control halte es für sinnvoll, sich an international erprobten Modellen wie jenem in Dänemark, das als Musterstaat in Sachen Energieeffizienz gilt, zu orientieren. Kritisch sehe der Regulator auch die Tatsache, dass sowohl der Verkehr als auch die Raumwärme nur unzureichend und wenig explizit vom Gesetzesentwurf erfasst seien. "Gerade Verkehr und Raumwärme sind jedoch in der Energie- und Klimapolitik die entscheidenden Hebel", sagt Graf.
Das Gesetz trage dazu bei, dass der Energieverbrauch in Österreich auch 2020 nicht über den 1100 Petajoule (PJ) des Jahres 2005 liegt, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Mit dem neuen Gesetz werde eine vor zwei Wochen in Kraft getretene Richtlinie der EU - mit dem Ziel, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu steigern - in nationales Recht umgesetzt. "Das Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und den Interessen der Öffentlichkeit", erklärt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Durch den Start der Begutachtung nur zwei Wochen nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie würden alle Betroffenen rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Probleme beim Timing
Aus Branchenkreisen gibt es jedoch Kritik bezüglich des Timings. Die Begutachtungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Das sei angesichts des Umfangs des Gesetzes und der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage sehr knapp. Außerdem sei noch unklar, wie die nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament zustande kommen soll.
Auch für die Verwaltung gibt es Auflagen: So muss der Bund in seinen Gebäuden jährlich ein Sanierungsziel von drei Prozent erreichen. Ausgenommen sind denkmalgeschützte und militärische Gebäude. Bei der Neuerrichtung und bei Sanierungen von Gebäuden werden erhöhte Ansprüche an die Energieeffizienz gestellt.
Das Wirtschaftsministerium erwartet sich von dem Gesetz wirtschaftliche Impulse: Nach Schätzungen der Europäischen Kommission würden die Effizienzmaßnahmen bis zum Jahr 2020 insgesamt 320 Millionen € Energiekosteneinsparung bringen, ein um 550 Millionen € höheres Bruttoinlandsprodukt und damit 6400 neue Jobs.
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Kommentare
1 Kommentare
Gast: der realist meint
verfasst am 12:48 21.12.2012