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15.11.2012, 23:22 von Eva Komarek
Wien. Die Zeit drängt: Noch schnell ein paar Formulare ausfüllen oder eine Anschaffung machen, die ohnehin geplant war. Damit können Unternehmen noch in diesem Jahr Steuern sparen oder sich sogar Förderungen holen, sagt Gunter Mayr, Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium, zum WirtschaftsBlatt.
Teilweise habe es Änderungen gegenüber dem Vorjahr gegeben, wie etwa bei der Forschungsförderung, die von acht auf zehn Prozent der Ausgaben angehoben wurde. Mayr hat sieben Tipps dazu zusammengestellt, was Unternehmen noch vor Jahresende bei der Steuer einreichen sollten.
1. Forschungsprämie
Ausgaben für Forschung zahlen sich auch steuerlich aus. „Unternehmen können sich zehn Prozent der Aufwendungen für Forschung als Prämie zurückholen. Das geht sogar, wenn die Firma einen Verlust schreibt", nennt Mayr seinen ersten Steuertipp. 2011 seien 3000 Anträge gestellt und über 300 Millionen € ausbezahlt worden. Mit der Anhebung der Prämie von acht auf zehn Prozent rechnet Mayr mit Auszahlungen von um die 500 Millionen €.
Erhöht wurde auch die Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung. „Speziell bei Klein- und Mittelbetrieben erfolgt die Forschung oft nicht im eigenen Haus, sondern es werden Projektaufträge an Universitäten vergeben", sagt Mayr. Auch für diese Ausgaben könne man zehn Prozent an Prämie holen. Allerdings gab es bisher eine Bemessungsgrundlage von maximal 100.000 €. 2012 sei diese auf eine Million € angehoben worden.
2. Für die Mitarbeiter
Um das Miteinander von Arbeitnehmern in einer Firma zu fördern, habe sich der Staat auch einiges einfallen lassen, sagt Mayr. Gerade vor Weihnachten sind Geschenke beliebt, diese seien bis 186 € pro Jahr steuerfrei, Veranstaltungen bis 365 €. 300 € pro Jahr könne der Arbeitgeber zudem steuerneutral auf Zukunftssicherungen oder Kranken- und Unfallversicherungen draufzahlen.
3. Spendenabzug
Grundsätzlich sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Anders sei das bei begünstigten Spendenempfängern, die einen Spendenberechtigungsschein besitzen. Spende man an solche Organisationen, können bis maximal zehn Prozent des Vorjahresgewinns geltend gemacht werden, erklärt Mayr. Zudem seien heuer Umwelt-, Natur- und Artenschutzinstitutionen sowie die freiwillige Feuerwehr in die Liste der Spendenbegünstigten aufgenommen worden. Ein heißer Tipp ist außerdem, dass nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden geltend gemacht werden können, erläutert der Steuerexperte.
4. Gewinnfreibetrag
Nur noch heuer können Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte einen Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent ihres Gewinns, insgesamt jedoch höchstens 100.000 €, geltend machen. „Der Gewinnfreibetrag in der Höhe von 13 Prozent wird dabei in einen Grundfreibetrag und einen investitionsbedingten Freibetrag unterteilt", so Mayr. Der Grundfreibetrag ohne Investitionsverpflichtung von 13 Prozent stehe für einen Gewinn von bis zu 30.000 € zu. „Wenn mein Gewinn zum Beispiel 50.000 € ausmacht, kann ich für den Gewinnanteil bis 30.000 € ohne Investitionen 3900 € als Grundfreibetrag abziehen und muss für die nächsten 20.000 € Gewinn beispielsweise 2600 € in Wertpapiere investieren, um den Gewinnfreibetrag voll ausschöpfen zu können", erklärt Mayr. Im Zuge des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden die Regelungen zum Gewinnfreibetrag geändert. Ab der Veranlagung 2013 ist die Leistung eines Solidarbeitrages vorgesehen. In den Jahren 2013 bis 2016 werde es zu einer Staffelung des Prozentausmaßes beim Gewinnfreibetrag kommen.
5. Anschaffungen
Steuerlich günstig sei es, eine Anschaffung noch vor Jahresende zu machen. „Kaufe ich beispielsweise eine Maschine, dann wird festgelegt, wie lange die Nutzungsdauer ist, und über diesen Zeitraum erfolgt die Abschreibung aufgeteilt", sagt Mayr. Kauft man die Maschine noch kurz vor Jahresende, könne aber noch ein halbes Jahr steuerlich geltend gemacht werden. „Handelt es sich um kleinere Anschaffung mit einem Wert von maximal 400 €, kann der gesamte Betrag abgesetzt werden", fügt Mayr an.
6. Gruppenbesteuerung
Europaweite Vorbildwirkung habe die österreichische Gruppenbesteuerung. Diese ermöglicht den Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe. Das sei besonders bei der Gründung einer Auslandstochtergesellschaft interessant. Denn damit kann die Mutter die Verluste der Auslandstochter geltend machen. Es zahle sich also aus, noch vor Jahresende einen Gruppenantrag zu stellen.
7. Firmenwert
Teil der Gruppenbesteuerung sei auch die Firmenwertabschreibung. Wird eine Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft erworben, kann der mit den Anschaffungskosten bezahlte Firmenwert auf einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag sei mit 50 Prozent und bis maximal 750.000 € der Anschaffungskosten begrenzt.
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